_ wiegt schwer, weshalb der Genugtuungsbetrag von CHF 20‘000.00 zu bestätigen ist. Zusätzlich ist ein Zins von fünf Prozent seit dem 18. August 2011 (mittlerer Verfall) geschuldet. 23. Kosten im Zivilpunkt Für die Beurteilung der Zivilklagen rechtfertigt sich keine Kostenausscheidung. VI. Kosten und Entschädigung