bewusst aus und missbrauchte seine Vertrauensstellung als Partner. Schwer wiegt, dass es sich um die ersten sexuellen Erfahrungen der im Tatzeitpunkt 19 respektive 20-jährigen E.________ handelte. Selbst rund fünf Jahre nach den Taten des Beschuldigten gelingt es ihr nach wie vor nicht, ein normales, unbeschwertes Leben zu führen. Sie hat die Taten des Beschuldigten noch nicht verarbeitet (pag. 1290). Der Eingriff in die Persönlichkeit und die sexuelle Integrität von E.________ wiegt schwer, weshalb der Genugtuungsbetrag von CHF 20‘000.00 zu bestätigen ist.