43 Bemessung der Genugtuung ist das Mass des Eingriffs in die Persönlichkeit und die sexuelle Integrität des Opfers. Die Umstände der Tat sowie Alter des Opfers, Geschlecht und sexuelle Erfahrungen spielen dabei eine nicht unerhebliche Rolle (HÜTTE, a.a.O., S. 175). Die Vorinstanz ging für die Vergewaltigung von einer Basisgenugtuung von CHF 15‘000.00 aus und erhöhte diese im konkreten Fall auf einen Betrag von CHF 20‘000.00.