18.4 Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte lebt in einer Partnerschaft, ist aber nicht verheiratet. Er ist Vater von drei Kindern von zwei verschiedenen Müttern, die jedoch nicht mit ihm zusammen leben (vgl. pag. 1226). Er verfügt über eine unbefristete Anstellung (pag. 1307 f.). Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ergibt sich daraus aber nicht (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_470/2009 vom 23. November 2009 E. 2.5).