in ihrer Einvernahme vom 27. Januar 2012 die Vorwürfe gegen den Beschuldigten mehrheitlich zurückgezogen hatte, wurde die Angelegenheit soweit ersichtlich erst 1,5 Jahre später mit der erneuten Einvernahme von E.________ vom 6. August 2013 wieder aufgegriffen. Dazwischen gab es noch einige Verfahrenshandlungen betreffend die vom Beschuldigten begangenen Diebstähle und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Zwischen dem 9. März 2012 (pag. 352) und dem 28. Februar 2013 (pag. 210), d.h. während rund einem Jahr, sind aus den Akten jedoch gar keine Verfahrenshandlungen ersichtlich.