betreffen G.________) ergänzt werden musste. Die lange Dauer hat der Beschuldigte grösstenteils selbst verschuldet, da er während laufendem Strafverfahren wiederholt weitere Straftaten beging, die zusätzlich untersucht und in die Anklage miteinbezogen werden mussten. Allerdings gab es auch Phasen, in denen das Verfahren aus unbekannten Gründen nur schleppend vorankam. Insbesondere nachdem E.________ in ihrer Einvernahme vom 27. Januar 2012 die Vorwürfe gegen den Beschuldigten mehrheitlich zurückgezogen hatte, wurde die Angelegenheit soweit ersichtlich erst 1,5 Jahre später mit der erneuten Einvernahme von E.___