39 phase (pag. 1219). Es ist dem Beschuldigten jedoch zu Gute zu halten, dass er die Therapie freiwillig besucht, zuverlässig zu den Terminen erscheint und in den Sitzungen auch gut mitarbeitet (pag. 1216). Die Kammer berücksichtigt dies leicht strafmindernd. Das vorliegende Strafverfahren hat lange gedauert. Die Strafverfolgung wurde am 3. März 2011 eröffnet (pag. 1) und am 9. Oktober 2014 kam es zur ersten Anklage (pag. 543 ff.), welche jedoch noch mit einer Zusatzanklage vom 15. September 2014 (ZA pag. 148a ff. betreffen G.__