Er gab gegenüber seinem Therapeuten an, er wolle gegenüber dem Obergericht signalisieren, dass er bereit sei, die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen (pag. 1215). Die Behandlung ist noch nicht sehr weit fortgeschritten und der Beschuldigte befindet sich gemäss Bericht erst in der sogenannten Motivations-