18.3 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte wurde während des seit März 2011 laufenden Strafverfahrens wiederholt straffällig. Neben den vorliegend zur Beurteilung stehenden Taten wurde er am 15. Juni 2015 wegen am 28. März 2015 begangener SVG-Delikte und wegen Betäubungsmittelkonsums verurteilt. Die Delinquenz während laufendem Strafverfahren fällt straferhöhend ins Gewicht. Seit der letzten Verurteilung hat sich der Beschuldigte nichts mehr zu Schulden lassen kommen. Seit Ende 2014 wurden insbesondere auch keine Vorfälle von häuslicher Gewalt mehr bekannt.