zusammenlebe (pag. 1293 Z. 11 f.). Gemäss Leumundsbericht vom 5. November 2016 wurde das Besuchsrecht des Beschuldigten für seine beiden vier- und siebenjährigen Töchter sistiert. Seinen Sohn, geboren im März 2015, könne er zurzeit auch nicht sehen, das Besuchsrecht werde aber gerade schriftlich geregelt (pag. 1226). Die aktuellen persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich neutral auf die Strafe aus.