1293 Z. 7 f.). Bei Erhebung des Leumundsberichts vom 5. November 2016 gab der Beschuldigte an, er verdiene einen monatlichen Nettolohn von ca. CHF 4‘250.00 und habe ca. CHF 8‘000.00 Schulden, die er am Abzahlen sei. Die Schulden seien aufgrund von Regresskosten der Versicherung entstanden wegen seines Verkehrsunfalles im Jahr 2015. Für seine beiden Töchter müsse er 27 Prozent seines Einkommens als Unterhalt bezahlen, während für den Sohn noch keine Vereinbarung bestehe (pag. 1227). Der Beschuldigte gab in der Berufungsverhandlung vom 1. Dezember 2016 zu Protokoll, dass er immer noch mit G.________ zusammenlebe (pag.