18.1 Vorleben Der Beschuldigte ist in insgesamt eher instabil scheinenden Umständen aufgewachsen. Zudem war er insbesondere zu den ersten Tatzeitpunkten noch sehr jung. Dies war im Jahr 2009, als er gerade mal 18 Jahre alt war. Bei der letzten zu beurteilenden Straftat vom 29. Dezember 2014 war er schliesslich knapp 24 Jahre alt. Diese Umstände sind strafmindernd zu berücksichtigen.