17.8 Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (AKS I Ziff. I.C.9) Der Beschuldigte wurde rechtskräftig der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen (pag. 966, Ziff. III.9. des erstinstanzlichen Urteils). Zum einen betraf dies den Besitz einer Pistole sowie eines Magazins mit fünf Patronen ohne Berechtigung, zum anderen den Besitz und die Übertragung des gestohlenen Gewehrs «Pump Action» sowie zugehöriger Munition ohne Berechtigung.