17.1 Voraussetzungen für eine Asperation Die Bildung eine Gesamtstrafe nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur bei gleichartigen Strafen möglich (BGE 138 IV 120 E. 5.2). Im Übrigen wird vollumfänglich auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1096 = S. 101 der Urteilsbegründung).