33 derung wird in die Bewertung des Verschuldens miteinbezogen. Danach wird die angemessene Strafe festgelegt. 16.3 Bildung der Einsatzstrafe Aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten liegt das Tatverschulden innerhalb des Strafrahmens im noch leichten Bereich. Die Kammer legt die Einsatzstrafe auf 30 Monate fest. 17. Asperation für die weiteren Straftaten