_, dass sie gerade keinen Sex wolle oder dass sie Schmerzen habe, sowie auch der Umstand, dass das Eindringen in die trockene Scheide schwierig war, wurden vom Beschuldigten ignoriert. Er nahm sich ohne jegliche Rücksicht das, was er wollte. Immerhin scheint der Beschuldigte beim eigentlichen Geschlechtsverkehr keine oder kaum physische Gewalt angewendet zu haben. Die Kammer geht für eine einfache Vergewaltigung ohne erschwerende Umstände von 15 bis 20 Monaten Freiheitsstrafe aus.