b) Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Der Tatzeitraum erstreckt sich von August/September 2011 bis Oktober 2011. In dieser Zeit zwang der Beschuldigte E.________ wiederholt zum Geschlechtsverkehr. Mit «wiederholt» ist gemeint, dass es mindestens zwei Mal oder häufiger vorkam. Vorliegend geht die Kammer von mehrmaligem Geschlechtsverkehr gegen den Willen von E.________ pro Woche aus. Eine genaue zahlenmässige Eingrenzung ist nicht möglich resp. wäre unseriös. E.________ war mit dem Beschuldigten in einer Beziehung. Der Beschuldigte setzte E.______