Im Laufe der ambulanten Therapie sei es immer wieder zu schweren Krisen mit Erschöpfung und Hoffnungslosigkeit gekommen (pag. 314). Der weit überwiegende Teil dieser Leiden von E.________ dürfte auf die Vergewaltigungshandlungen selbst sowie generell auf das mit dem Beschuldigten durchlebte Klima der Gewalt zurückzuführen sein. Die Vorinstanz schildert den Eindruck, anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. April 2015 mit E.________ eine gebrochene Frau vor sich gehabt zu haben (pag. 1092 = S. 97 der Urteilsbegründung).