190 StGB). Die sexuelle Integrität der im Tatzeitpunkt erst 19 bzw. 20 Jahre alten E.________ wurde in erheblichem Ausmass verletzt. E.________ hatte vorher noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht. Sie besuchte im Jahr 2012 eine Psychotherapie. Im Therapiebericht der Psychologin U.________ vom 9. September 2013 wird E.________ eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert (pag. 314). Die Folgen der Gewalt des Beschuldigten werden eindrücklich beschrieben (pag. 314): «schnell wechselnde Gefühlslagen (Verzweiflung, Suizidgedanken, Wut), Konzentrationsstörungen, Gereiztheit, Tränenausbrüche,