28 in den Erstaussagen (u.a. Springen im chronologischen Ablauf, Detailtreue, keine übermässige Belastung) stehen die Aussagen auch im Einklang mit den erhobenen objektiven Beweismitteln (Videoaufzeichnung; Fotos von Verletzungen auf ZA pag. 36 ff. und Untersuchungsbericht des IRM Kreisarztes auf ZA pag. 49). 11.2 Verwertbarkeit der Aussagen Zu prüfen ist vorliegend nur noch ein Anklagepunkt zum Nachteil von G.________ (AKS II Ziff. I.1.1 und Schuldspruch wegen versuchter Nötigung gemäss Urteilsdispositiv Ziff. III.3.3.6).