11. Vorwurf betreffend G.________ 11.1 Allgemeines zu Person und Aussagen von G.________ Der Beschuldigte und G.________ sind heute noch ein Paar. Sie wohnen zusammen (vgl. Aussage Beschuldigter, pag. 1293 Z. 11 f.). G.________ begleitete den Beschuldigten auch zur Berufungsverhandlung (pag. 1284). Es ist bei ihr ein Aussageverhalten zu beobachten, welches stark an dasjenige von E.________ erinnert.