Der Beschuldigte hat C.________ ernstliche Nachteile in Form von Gewalt («wirklich etwas passieren», «Kopf abschneiden») angedroht. Er sagte, er würde dies tun, wenn er seine Tochter nicht mehr sehen könne. Er wollte mit dieser Äusserung also erreichen, dass der seine Tochter wieder sehen kann bzw. dass C.________ dies ermöglicht. Er beabsichtigte, mit der Drohung ein bestimmtes Verhalten von C.________ herbeizuführen. Er verfügte somit über eine klare Nötigungsabsicht und er handelte vorsätzlich. Es hat somit ein Schuldspruch wegen versuchter Nötigung zu erfolgen.