25 10. Vorwürfe betreffend C.________ 10.1 Allgemeines zu Person und Aussagen von C.________ Bezüglich der Person und den Aussagen von C.________ kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1018 ff. = S. 23 ff. der Urteilsbegründung). Nach Vornahme einer sorgfältigen und umfassenden Aussagenanalyse gelang die Vorinstanz zum Schluss, dass voll und ganz auf die Angaben von C.________ abgestellt werden kann. Dem folgt die Kammer. Sachverhalt und Beweiswürdigung waren betreffend die Vorwürfe von C.__