24 Die Kammer folgt den Ausführungen der Vorinstanz zu Sachverhalt und Beweiswürdigung, worauf zu verweisen ist (pag. 1062 = S. 67 der Urteilsbegründung). E.________ hatte am 16. Dezember 2011 Folgendes ausgesagt (pag. 120 Z. 129 - 132): Letzte Woche am Samstag hat er mich erpresst, dass wenn ich an diesem Samstag oder am folgenden Sonntag nicht zu ihm gehen würde, schlimme Sachen passieren würden. Er erpresste mich am Telefon.