9.5 Versuchte Nötigung vom 10. Dezember 2011 (AKS I Ziff. I.B.6) 9.5.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung Weiter ist eine versuchte Nötigung des Beschuldigten zum Nachteil von E.________ angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, er habe angekündigt, dass schlimme Sachen passieren würden, wenn E.________ ihn am kommenden Wochenende nicht besuche, wobei diese der Aufforderung nicht Folge leistete und der Beschuldigte daraufhin Fotoaufnahmen, welche E.________ beim Oralsex (vermutlich mit dem Beschuldigten selber) zeigten, an den Eingangstüren des Domizils der Familie von E.________ (Zweifamilienhaus) aufhängte (pag. 546).