_ aufhängte. Sie fügte sich deshalb seinen Wünschen, blieb bei ihm, war freundlich zu ihm, schrieb schöne SMS und so weiter. Die Kammer hegt keinerlei Zweifel am angeklagten Sachverhalt und erachtet diesen als erstellt. 9.4.2 Rechtliche Würdigung Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 181 StGB). Gewaltanwendung besteht in der Einwirkung auf den Körper des Menschen mit physikalisch oder chemisch fassbaren Mitteln.