_ wird dem Beschuldigten im März/April 2011 vorgeworfen (pag. 545): (…) indem der Beschuldigte die Privatklägerin, nachdem er keine Erektion hatte, mit physischer Gewalt (2 Ohrfeigen, welche bei der Privatklägerin Pfeifgeräusche im Ohr auslösten), seinem Gebaren bzw. der Angst der Privatklägerin vor dessen Dominanz und Strenge, dem sich durch diese Faktoren entwickelten Druck und der damit einhergehenden ausweglos erscheinenden Situation dazu brachte, gegen ihren Willen seinen Penis in den Mund zu nehmen und „alles Mögliche zu machen, damit sein Penis wieder steif wird“, und er sie anschliessend unter dem Eindruck dieser Nötigungsmittel auch