Der Beschuldigte schuf ein Abhängigkeitsverhältnis von E.________ zu ihm. Er hat sie u.a. mit physischer Gewalt (ohrfeigen, packen, schlagen und würgen) und Drohungen von Gewaltanwendungen oder Veröffentlichung von Video- und Bildaufnahmen von sexuellen Handlungen und Übermittlung derselben an ihren Vater unter Druck gesetzt. E.________ hatte derart grosse Angst vor möglichen Handlungen des Beschuldigten, dass sie sich in einer ausweglos erscheinenden Situation befand, in der sie sich den vom Beschuldigten gewollten sexuellen Handlungen