190 genannten Nötigungsmittel entsprechen denjenigen der sexuellen Nötigung nach Art. 189 StGB (PHILIPP MAI- ER, in: Basler Kommentar Strafrecht II, 3. Auflage 2013, N. 6 zu Art. 190 StGB). «Unter-psychischen-Druck-setzen» liegt vor, wenn vom Täter für das Opfer eine Zwangssituation geschaffen wird, in der dem Opfer keine zumutbaren Selbstschutzmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, eine konkrete Gefahr für sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht besteht und das Tatmittel der Gewalt nicht gegeben ist (MAIER, a.a.O., N. 9 zu Art. 190 StGB).