19 Schmerzen hatte (pag. 639 Z. 33). Wie bereits die Vorinstanz festhielt, lässt sich über die Anzahl der einzelnen strafbaren Handlungen keine genauere Angabe machen. E.________ hat ausgesagt, der Beschuldigte habe dreimal pro Tag Geschlechtsverkehr gewollt. Das sei ihr zu viel gewesen (pag. 145 Z. 374 f.). Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass es tatsächlich jeden Tag bis zu drei Mal zu unfreiwilligem Geschlechtsverkehr gekommen ist.