f. der Urteilsbegründung). Vor Obergericht sagte E.________ aus, sie sei beim Beschuldigten geblieben, weil sie eine etwas schwache Person sei und der Beschuldigte ihr gedroht habe, er würde die Videoaufnahmen von ihr ihrem Vater schicken und ins Internet stellen, er würde Drogen bei ihrer Familie im Garten verstecken oder es würde ihrer Schwester etwas passieren (pag. 1288 Z. 8 ff.). Sie bestätigte, dass es im Herbst 2011 regelmässig zu Geschlechtsverkehr gekommen sei, den sie nicht gewollt habe. Der Beschuldigte habe gewusst, dass sie nicht wollte. Sie habe geweint und gesagt, dass sie keine Lust habe (pag. 1288 Z. 13 ff.).