__ begangen, indem er (pag. 545): (…) die Privatklägerin mit physischer Gewalt (Ohrfeigen, packen, schlagen, würgen), seinem Gebaren bzw. der Angst der Privatklägerin vor dessen Dominanz und Strenge, seiner Androhung aus der Privatklägerin mittels Veröffentlichen der Video- bzw. Bildaufnahmen diverser sexueller Handlungen der Privatklägerin mit dem Beschuldigten einen „Pornostar“ zu machen oder die Aufnahmen dem Vater der Privatklägerin zu zeigen und sich durch diese Faktoren entwickelten konstanten Druck und der damit einhergehenden ausweglos erscheinenden Situation gegen ihren (teilweise explizit geäusser-