124 Z. 346). Ob tatsächlich sämtliche der aktenkundigen «netten» SMS nur auf Anweisung des Beschuldigten oder als Abwehr gegen diesen geschrieben wurden, lässt sich für die Kammer nicht verifizieren. Allerdings passen die SMS unabhängig davon, wie sie genau zustande kamen, in die von Abhängigkeit geprägte Beziehungsstruktur. E.________ sagte in der Berufungsverhandlung aus, sie habe keine Hoffnung gehabt, vom Beschuldigten los zu kommen (pag. 1288 Z. 25 f.). Wie bereits ausgeführt, ging sie auch nach der Anzeige wieder zum Beschuldigten zurück, hatte Kontakt mit ihm und gar Geschlechtsverkehr. Sie ging zur Polizei und zog ihre Anzeige gegen den Beschuldigten zurück.