__ falsche Anschuldigungen gegen den Beschuldigten erhoben, um sich für die Videos oder die erlittene Fehlgeburt zu rächen, hätte sie wohl selbst von Vergewaltigung gesprochen. Ausserdem hätte sie auch keine den Beschuldigten entlastende Momente genannt. So antwortete sie auf die Frage, ob der Beschuldigte sie einmal eingesperrt habe, dass er nur damit gedroht, sie aber nie eingesperrt habe (pag. 125 Z. 379 f.). Die Eltern von E.________ wussten im Zeitpunkt ihrer Strafanzeige von ihrer Schwangerschaft und somit auch von den vorehelichen sexuellen Aktivitäten ihrer Tochter (pag. 120 Z. 145 f. und pag. 138 Z. 97 ff.).