_ zog wie E.________ in einer zweiten Einvernahme, welche auf ihre Initiative hin durchgeführt wurde, die gegen den Beschuldigten zuvor erhobenen Vorwürfe mehrheitlich zurück (ZA pag. 59 ff.). Dies tat sie, nachdem sie den Beschuldigten wieder getroffen und sich mit ihm versöhnt hatte (vgl. ZA pag. 62 Z. 121 ff.). Der bei der Einvernahme von E.________ vom 27. Januar 2012 anwesende sehr erfahrene Polizist Q.________ wurde in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Zeuge befragt (pag. 624 f.). Er gab an, bei ihm sei während der Einvernahme vom 27. Januar 2012 der Eindruck entstanden, dass dies nicht jene Frau E.________ sei, die er bei der ersten Einvernahme kennengelernt hatte (pag.