___ schliesslich bei ihren ersten Aussagen. Es ist doch äusserst unwahrscheinlich, dass E.________ über all die Jahre hinweg in der Lage gewesen wäre, falsche Anschuldigungen gegen den Beschuldigten in dieser Qualität aufrecht zu erhalten. Wie es zu den Aussagen vom 27. Januar 2012 kam, vermochte E.________ nachvollziehbar und glaubhaft zu erklären. Sie sagte, nach ihrer Anzeige, habe der Beschuldigte sie angerufen. Sie hätten wieder Kontakt gehabt und er habe sich bei ihr entschuldigt. Er habe sie manipulieren können und sie sei wieder zu ihm gegangen. Sie hätten dann auch Geschlechtsverkehr gehabt.