auf der Polizeiwache und wollte den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung anzeigen (pag. 38). In der Folge machte sie am 16. Dezember 2011 bei der Polizei Aussagen, die den Beschuldigten stark belasteten (pag. 117 ff.). Rund einen Monat später, am 13. Januar 2012, meldete sich E.________ telefonisch bei der Polizei und ersuchte um Rückzug der Anzeige gegen den Beschuldigten, worauf sie am 27. Januar 2012 nochmals einvernommen wurde (pag. 41). Anlässlich dieser Einvernahme gab E.________ an, mit Ausnahme der Sache mit den Videos habe sie bei ihrer vorherigen Einvernahme gelogen (pag. 129 Z. 72).