649 Z. 24 ff.). Auf Frage, warum er von diesen Drohungen vorher nichts gesagt habe, antwortete er, dass er Angst gehabt habe (pag. 649 Z. 41 ff.). Eine plausible Erklärung, weshalb er Angst hatte, blieb jedoch aus. In seiner Einvernahme vom 2. Dezember 2013 gab der Beschuldigte zu, E.________ am Bahnhof Burgdorf mit einem Schlagring nachgerannt zu sein (pag. 301 Z. 539). Auf Frage, weshalb er dies getan habe, meinte er, er habe nichts mehr mit E.________ zu tun haben wollen; er habe damals mehrere Frauen und ein schönes Leben gehabt (pag. 301 Z. 541 ff.). Im Gegensatz dazu sagte er später noch in derselben Einvernahme, es hätte überhaupt keine Gewaltvorfälle mit E.________ geben (pag.