[besucht am 19. Januar 2017]). Das unsägliche Aussageverhalten des Beschuldigten wird bereits von der Vorinstanz ausführlich gewürdigt (pag. 1039 ff. = S. 44 ff. der Urteilsbegründung). Aussageanalytische Lügensymbole sind zahlreich. Er gab meist nur Fehlverhalten zu, soweit ihm dieses eindeutig nachgewiesen werden konnte. Eingeständnisse waren vielfach taktisch geprägt: So gab er hin und wieder eine Ohrfeige (Tätlichkeit) zu, bestritt aber den Rest. Es sind an dieser Stelle lediglich ein paar wenige von vielen Aussagebeispielen zu erwähnen. Nachdem der Beschuldigte zunächst behauptet hatte, es sei E.________s Idee gewesen, die Sex-Videos von sich selbst ins Internet zustellen (pag.