14 Z. 157 ff.). In ihrer Einvernahme vom 27. Januar 2011 zog sie die Vorwürfe gegen den Beschuldigten vorerst weitgehend zurück (pag. 127 ff.). Auch G.________ passte ihre Aussagen in ihrer zweiten Einvernahme vom 7. Januar 2015 zu Gunsten des Beschuldigten an (ZA pag. 59 ff.). Mit ihr ist der Beschuldigte heute noch in einer Beziehung. Sie erschien mit ihm zur Berufungsverhandlung (pag.