betreffend C.________ Aussagen ihrer Mutter pag. 217 Z. 111 ff. und des Beschuldigten pag. 644 Z. 39 ff.). Sie sollten keinem anderen Mann gefallen. Alle drei Frauen distanzierten sich in der Zeit, als sie mit dem Beschuldigten zusammen waren, stark von ihrem Umfeld (E.________: Aussage P.________ pag. 183 Z. 17 ff., G.________: Aussage Mutter ZA pag. 104 Z. 23 ff.). C.________ nahm er mit in die Türkei, um sie für sich alleine zu haben. Ihre Eltern wussten damals gemäss Aussage des Vaters von Frau C.________ nicht, wo sich ihre Tochter befindet und suchten nach ihr (pag. 223 Z. 121 ff.).