_ vom 24. September 2014 wurde dem Beschuldigten für den Tatzeitraum folgende Diagnose gestellt (pag. 867): Narzisstisch-selbstbezogene, emotional instabile und unreife Persönlichkeitsakzentuierung (ICD-10 Z73.1), die möglicherweise bereits die Schwelle zu einer lebensgeschichtlich überdauernden kombinierten Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0) überschritten habe. Hierdurch seien zwar weniger die Sozialanpas-