7. Beweismittel Die zu beurteilenden Vorwürfe gegen den Beschuldigten beruhen in erster Linie auf den Aussagen der drei weiblichen Opfer ([Ex-]Partnerinnen des Beschuldigten): E.________, C.________ und G.________. Die Aussagen des Beschuldigten widersprechen den Aussagen der Frauen weitgehend. Eine, wie bereits von der Vorinstanz vorgenommene, eingehende Analyse der Persönlichkeit und der Aussagen der Parteien drängt sich folglich auf.