12 nach den Vorwürfen der drei weiblichen Opfer des Beschuldigten vorgenommen. Bezüglich der einzelnen Opfer ist vorab auf deren Person und Aussagen einzugehen. Es ist sodann die Beweiswürdigung zu den einzelnen Vorwürfen vorzunehmen, auf welche jeweils unmittelbar die dazugehörige rechtliche Würdigung folgt. Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse wird ebenfalls auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1015 ff. = S. 20 ff. der Urteilsbegründung).