Es wird diesbezüglich vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen. Soweit sich mit Blick auf die Strafzumessung Ergänzungen und/oder Präzisierungen aufdrängen, erfolgen diese unmittelbar an den entsprechenden Stellen der die Strafzumessung betreffenden Erwägungen der Kammer. Die nachfolgenden Erwägungen sind wie folgt aufgebaut: Nach einer kurzen Übersicht über die Beweismittel folgen generelle Ausführungen zur Person und dem allgemeinen Aussagenverhalten des Beschuldigten. Hiernach wird eine Gliederung