5. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 28. April 2016 beantragte Rechtsanwalt B.________ eine Zeugeneinvernahme von M.________ und die Einholung eines Berichts über den Verlauf der Therapie des Beschuldigten bei N.________ (pag. 1140). Die übrigen Parteien beantragten allesamt die Abweisung des Antrags auf Einvernahme von M.________ und hatten keine Einwände gegen die Einholung des Therapieverlaufsbericht (pag. 1149; pag. 1153; pag. 1156). Mit Verfügung vom 3. Juni 2016 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag auf nochmalige Einvernahme von M.__