Die von Fürsprecherin F.________ namens und im Auftrag der Straf- und Zivilklägerin gestellten Anträge lauten wie folgt (pag. 1298 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 12. November 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren gegen A.________ wegen Pornografie, angeblich begangen am 10.12.2011 z.N. von E.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. 2. A.________ sei schuldig zu erklären 2.1 der Vergewaltigung, mehrfach begangen 2.1.1 im März/April 2011 in Lyssach z.N. von E._