und er sei deswegen sowie gestützt auf die rechtkräftigen Schuldsprüche zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, abzüglich 2 Tage Polizeihaft und unter Anordnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten erster Instanz und zu den gesamten Verfahrenskosten oberer Instanz (inkl. eine Gebühr von CHF 600.00 gemäss Art. 21 VKD).