2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15.06.2015. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 29‘300.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtlichen Vertretungen) von CHF 66‘674.65, insgesamt bestimmt auf CHF 95‘974.65 (ohne Kosten für die amtlichen Vertretungen auf CHF 43‘678.25). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: