Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4‘618.50. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von CHF 1‘131.75 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. A.________ wird zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5'686.15 an B.________ für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren verurteilt (Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO). V. Weiter wird verfügt: